Redebeiträge #sn1606

Hier findet ihr einige der vom Bündnis gehaltenen Redebeiträge.

Was wir am Neuentwurf für das Polizeigesetz in M-V kritisieren

Redebeitrag vom Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ auf der Demo „Nein zum neuen Polizeigesetz in M-V“, Schwerin 16.6.2019

Hallo liebe Freundinnen und Freunde! Wir vom Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ begrüssen euch bei der Demo gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Mecklenburg Vorpommern! Die Neufassung des „Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ – das ist der offizielle Name für das Polizeigesetz hier in MV – bringt eine Reihe von krassen Befugnissen für die Polizei mit sich: Videoaufnahmen von Open Airs und Fußballspielen, Abhören und überwachen von Unbeteiligten, heimliches Eindringenden in Wohnungen sowie Ausnutzen von Sicherheitslücken in Handys und Laptops. Und das alles nicht, um Straftaten aufzuklären, so wie man es aus dem Tatort kennt – nein! Diese Maßnahmen sollen Beamtinnen und Beamte bereits zur Gefahrenabwehr anwenden können, wenn noch gar keine Straftat begangen wurde. Sollte der aktuell bekannte Neu-Entwurf für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz – also in kurz, für das SOG – so wie vom Innenministerium unter Lorenz Caffier vorgelegt und von der SPD in der Kabinetts-Sitzung bereits bestätigt, durchgewunken werden, dann sehen wir vom Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ Mecklenburg – Vorpommern auf dem Weg zur totalen Überwachung. Das betrifft uns alle!

Wenn wir von Überwachung sprechen, dann meinen wir damit, dass die Polizei immer weiter im Vorfeld von konkreten Gefahren berechtigt sein soll, schwerwiegende Grundrechtseingriffe vorzunehmen, die tief in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern eindringen – und das allein aufgrund der Vermutung, dass eine Person eventuell irgendwann irgendwo eine Straftat begehen könnte. Je vager aber der Anlass, desto größer ist auch das Risiko, falsch zu liegen. Befugnisse, die vom Bundesverfassungsgericht allenfalls in außergewöhnlichen Situationen der Terrorgefahr akzeptiert werden, sollen zukünftig mit der Neuerung des SOG in Mecklenburg – Vorpommern Alltag werden.

Als ob das allein nicht schon krass genug ist: Auch der zu erfassende Kreis an Personen, soll parallel dazu größer werden. Nicht nur bei Tatverdächtigen, sondern auch bei denjenigen, die mehr als nur flüchtigen Kontakt mit ihnen haben, sollen Überwachungssoftware und Co einsetzbar sein: Egal, ob Familienmitglied oder Arbeitskolleg*in – Unbeteiligte werden dadurch wie Kriminelle behandelt.

Das Innenministerium von MV unter Lorenz Caffier legitimiert mit diesem Änderungsentwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes schwere Grundrechtseingriffe! Unschuldige Bürgerinnen und Bürger würden polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden können, mit deren Hilfe sie überwacht, ihre persönlichen Daten gesammelt und gespeichert und sie zu gläsernen Menschen gemacht werden würden.

Das einzige, was mit dem Änderungsentwurf nicht akribisch überwacht werden kann, ist die Polizei selbst. Eine Unabhängige Kontrollinstanz oder Befugnisse für die Datenschutzaufsicht können in der geplanten Neufassung lange gesucht werden. Dabei haben Polizeibeamtinnen und –beamte mit der Ausdehnung der Eingriffsbefugnisse ohne eine konkret vorliegende Tat so weitgehende Zugriffsmöglichkeiten auf die grundrechtlich geschützten Bereiche der Bürgerinnen und Bürger wie kein anderer Teil der Staatsgewalt. Diverse Skandale und Verstöße, wie Racial Profiling, die Weitergabe von polizeilichen Informationen a la sogenanntem „NSU 2.0“ oder auch die jüngsten Festnahmen von drei ehemaligen und einem aktiven Beamten des Sondereinsatzkommandos, welche im Verdacht stehen, Dienstmunition entwendet und an Personen aus der Prepperszene weitergegeben zu haben, zeigen deutlich, dass es einer externen Kontrolle dringend bedarf.

In einem Pressestatement zu den Festnahmen vom vergangenen Mittwoch, sagte der Innenminister, er sei allen, die ihren Dienst in der Landespolizei verrichten gegenüber verpflichtet, sie vor möglichen ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.

Wir als Bündnis fragen uns: Was ist mit dem Schutz von unschuldigen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg – Vorpommern vor möglichen ungerechtfertigten Vorwürfen?!

Das eine Stelle fehlt, um die Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit von angewendeten polizeilichen Maßnahmen zu kontrollieren, untermauert das Szenario eines Überwachungsstaates, sollte der Vorschlag für die Novellierung des SOG vom Schweriner Landtag angenommen werden.

Wir als breites, zivilgesellschaftliches Bündnis haben kein Bock auf einen Überwachungsstaat von 1984!

Deshalb fordern wir als Mindestes:

Keine Gleichstellung von Kontaktpersonen mit Zielpersonen!

Keine Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung!

Keine anlasslose Videoüberwachung!

Stattdessen eine unabhängige und effektive Kontrollinstanz!

Lasst es uns heute alle gemeinsam lautstark vor den Landtag tragen:

Nein zum vorgelegten Entwurf für das neue Polizeigesetz!

Nein zu einer Sogenannten Sicherheit, die uns in Wirklichkeit unsere Freiheit raubt!

Die Polizei darf kein Geheimdienst sein!

Redebeitrag des Arbeitskreises Kritischer Jurist*innen Greifswald auf der Bündnisdemonstration „Nein zum neuen Polizeigesetz in M-V“, Schwerin 16.6.2019

#stasireloaded – unter diesem Hashtag warnten diese Woche Bands, Initiativen undzahlreiche weitere Menschen in den sozialen Medien vor dem neuen Polizeigesetz.Sie haben gezeigt: Wir haben keinen Bock auf das, was sprichwörtlich Stasi-Methoden sind. Aber müssen wir davor wirklich Angst haben? Okay, historische Vergleiche sind immer problematisch. Sie hinken, sind passen nicht so ganz, sie bergen die Gefährder Instrumentalisierung der Vergangenheit, sie verschleiern Unterschiede, die es inder Vergangenheit gab. Und wenn wir als Bündnis Parallelen zur Stasi ziehen, dann kann man das kritisieren, vor allem wenn es undifferenziert rüberkommt. Es ist nicht so, dass wir jetzt in einem perfekten freiheitlichen Rechtsstaat leben, und durch da sneue SOG kommt ein Unrechtsstaat. Und es ist auch nicht so, dass die Polizei heute eine Musterbehörde ist und durch das Gesetz zur Stasi wird. Aber: Wir sollten auch aus der Geschichte lernen. Wir sollten wachsam sein für Gefahren, die der Ruf nach vorsorglicher Sicherheit mit sich bringt. Und im Landgibt es schon genügend Erfahrungen, wenn eine Behörde heimlich schnüffelt, wenn vorsorglich Milieus ausgeforscht werden, die einen anderen Lebensentwurf verfolgen als das Ideal der Regierung oder die Mehrheit der Bevölkerung. Und eigentlich hat auch die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik aus derGeschichte gelernt, und das reicht noch weiter zurück. Eine Lehre aus der Zeit des Nazi-Terrors war: Wir wollen keine geheime Staatspolizei mehr. Und das nicht nur deshalb, weil die Gestapo eine verbrecherische Ideologie durchsetzte, sondern die Analyse war viel grundlegender. Insbesondere die versteckte, heimliche Aufklärung im Vorfeld von Gefahren ist Aufgabe von Nachrichtendiensten. Und diese Behörde ist strikt zu trennen von der Behörde, die Zwang einsetzen darf, also von der Polizei. Aufklärung im Vorfeld von Gefahren macht der Nachrichtendienst, die Bekämpfung konkreter Straftaten die Polizei, und das gehört in verschiedene Hände! Dieses Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten hat in der Bundesrepublik sogar Verfassungsrang! Doch dieser Grundsatz wurde auch schon in der Vergangenheit immer weiteraufgeweicht. Die Polizei setzt V-Leute und Wanzen ein, sie arbeitet mit Geheimdiensten zusammen. Und natürlich ist eine Behörde effektiver, die vom vagen ersten Verdacht bis zu Inhaftierung alles machen kann, was ganz eventuell hilft, eine Straftat zu verhindern. So gesehen waren Stasi und Gestapo effektiv. Aber Effektivitätist eben nicht alles, und je mehr die Polizei geheimdienstlich arbeitet, desto gefährlicher wird es. Und das ist natürlich auch heute noch aktuell. Wenn sich heute in der Polizei Strukturen bilden, die Waffen beiseite schaffen und in rechtsextreme Netzwerke involviert sind, dann ist das extrem gefährlich. Und noch gefährlicher wird dieses rechte Netzwerk, wenn die Polizei zeitgleich schon weit im Vorfeld konkreter Gefahren Daten sammeln kann, wenn sie heimlich in die Computer eindringt, wenn sie Kontaktpersonen überwacht, wenn sie Großveranstaltungen filmt. So können komplette Persönlichkeitsprofile erstellt und soziale Beziehungen nachgezeichnet werden. Und diese Infos liegen in der Hand eine Behörde, der es nicht einmal auffällt, wenn über Jahre Munition in rechtsextreme Strukturen fließt. Da sollte man sich gar nicht vorstellen, was passiert, wenn die Regierung wechselt und andere Staaten zum Vorbild werden, die schon einige Schritte weiter in die Richtung eines autoritären Staates gegangen sind. Da sollte man besser nicht an Umfragen denken, die zeigen, wie weit autoritäre Einstellungen in der Bevölkerung Deutschlands verbreitet sind. Und auch schon heute fällt die Polizei durch Korpsgeist und abgesprochene Aussagen in Gerichtsprozessen auf. Dazu kommt, dass die Polizei keine Fehlerkultur kennt und Missstände ignoriert werden. Wenn man lieber das gute Ansehen wahren will und deshalb strukturelle Gefahren herunterspielt, dann darf man sich über Vorfälle wie beim SEK nicht wundern. Wenn es mehr Überwachung geben darf, dann zuallererst innerhalb der Polizei durch eine unabhängige Kontrollinstanz! Schon jetzt ist eine Grenze erreicht. Die Polizei braucht keine weitergehenden Überwachungsbefugnisse, sie braucht eine wirksame Kontrolle durch eine unabhängige Instanz! Daher fordern wir: keine Staatstrojaner, keine Überwachungvon Unbeteiligten, nicht einmal die Ansätze einer neuen Stasi, und deshalb: Nein zum neuen SOG!

Lehren aus dem NSU – Die Gefahren von Ermittlungen im Umfeld von Verdächtigen

Redebeitrag des Arbeitskreises Kritischer Jurist*innen Greifswald auf der Bündnisdemonstration „Nein zum neuen Polizeigesetz in M-V“, Schwerin 16.6.2019

Ein zentraler Kritikpunkt des Bündnisses ist, dass auch das Umfeld von Verdächtigenüberwacht werden soll. Mit Zielpersonen gleichgestellt werden sogenannte Kontakt-und Begleitpersonen, also Menschen, die „in nicht nur flüchtigem Kontakt“ mit der Zielperson stehen. Nun wird dagegen eingewandt, dass das auch bisher so gemacht wird. Ja das stimmt,aber genau das ist auch das Problem! Zunächst einmal ist es schwer einzusehen, dass Nichtverdächtige genauso behandelt werden wie Verdächtige, dass genauso in ihre Freiheit eingegriffen wird, dass auch bei ihnen private Lebensbereiche ausgeleuchtet werden. Es sollen schon tatsächliche Anhaltspunkte ausreichen, dass der Verdächtige ein fremdes Telefon benutzt oder eine fremde Wohnung besucht, um diese abzuhören. Und dadurch vervielfacht sich noch die Anzahl der betroffenen Unbeteiligten. Aber im Gesetz steht nicht einmal, dass sich die Überwachung der Begleitperson nicht auf Bereiche beziehen darf, die nichts mit der Zielperson zu tun haben. Es geht den Staat aber nichts an, was derNachbar des Verdächtigen mit seiner Freundin oder Tochter bespricht! Es kommt aber noch etwas hinzu: Die Überwachung des Umfelds ist vor allem für solche Menschen brisant, deren Lebensstil den Polizeikräften fremd ist, noch dazu, wenn er ihnen generell verdächtig erscheint. Das kann Fußballfans betreffen, alternative Lebensentwürfe vom Hippie bis zum Punk, und vor allem Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder anders aussehen als der Mainstream. Ermittlungen werden von Voreinstellungen und Erwartungen geprägt, das ist psychologisches Allgemeinwissen. Und in der Polizei gibt es nachweislich eine ausgeprägte Autoritätsgläubigkeit und vielfach rassistische und andersdiskriminierende Denkmuster! Die vielen, vielen Vorfälle mit rechtsextremen Hintergrund in Polizeibehörden dieses Landes unterstreichen das mit Nachdruck! Was passiert, wenn die Polizei in Milieus ermittelt, von denen sie feste Erwartungen hat, und warum die Überwachung des Umfelds besonders gefährlich ist, zeigen unteranderem die Ermittlungen zu den NSU-Verbrechen. Im Fall von Mehmet Turgut, der am 24. Februar 2004 in einem Imbiss in Rostockermordet wurde, ermittelte die Polizei in Richtung Organisierte Kriminalität wieGeldwäsche oder Drogendelikte, obwohl es bereits der fünfte Mord des NSU mit dergleichen Tatwaffe war. In der Vorstellung der Ermittler musste sich das Opfer in einem kriminellen Umfeld befunden haben, in dem die Lösung zu finden sei. Es wurden verdeckte Ermittler auf Kontaktpersonen von Turgut angesetzt, die Wohnung des Imbissbetreibers wurde durchsucht. Wenn ein Verbrechen in einem Umfeld passiert, dass der Polizei suspekt ist, erwartet sie die Lösung eben dort. Und weil dann Kontaktpersonen des Opfers auch Kontaktpersonen des Täters sind, kann maleben gegen dieses Umfeld ermittelt werden, und damit werden Opfer zu Tätern gemacht. Auch bei den anderen NSU-Verbrechen finden sich immer wieder einschneidende Ermittlungsmaßnahmen gegen das Umfeld der Betroffenen: Im Jahr 2001 explodierte in der Kölner Probsteigasse eine Bombe des NSU in einem Ladengeschäft einer Familie aus dem Iran. Daraufhin wurden die Telefone der Familie überwacht. Drei Jahre später, also im Jahr 2004, explodierte eine weitereBombe des NSU-Netzwerks in einem Friseurladen in der Kölner Keupstraße. Daraufhin waren über drei Jahre verdeckte Ermittler im Einsatz, die intensiv die dortigen Sozialstrukturen durchleuchteten. Das lässt sich lange fortsetzen. Im Fall der ermordeten Polizistin Michele Kiesewetter richteten sich die Ermittlungen vornehmlich gegen Sinti und Roma und waren deutlich von antiziganistischen Vorurteilen geprägt. All das zeigt, dass aus den Fehlern der NSU-Ermittlungen nicht gelernt wurde. Das gilt für die Aufarbeitung im Landtag, bei der am Freitag erst die zweite öffentliche Anhörung im NSU-Untersuchungsausschuss stattfand, über 15 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut. Und das gilt für das Polizeigesetz, in dem weiterhin Kontaktpersonen mit Zielpersonen gleichgestellt werden können. Natürlich können Ermittlungen im Umfeld des Opfers auch Hinweise geben, durch die Verbrechen verhindert werden können. Aber der Preis ist hoch. Und ihn zahlen vor allem diejenigen, die nicht den gleichen sozialen Hintergrund haben wie die Polizeibeamtinnen und -beamten. Die Folge ist: eine Verstärkung des Generalverdachts gegen vermeintliche Randgruppen. Kontakte meiden, um sich nicht verdächtig zu machen. Resignieren, weil man ohnehin und immer als verdächtig gilt. In so einer Gesellschaft des Misstrauens wollen wir nicht leben. Gerade weil die Aufklärung der NSU-Verbrechen höchst mangelhaft ist, gerade weil M-V dabei im Bundesvergleich besonders hinterherhinkt, gerade weil das Innenministerium alles dafür tut, um ernsthafte, tiefgreifende und öffentliche Aufklärung zu verhindern, muss es im Polizeigesetz heißen: Nein zur Überwachung von Unbeteiligten. Daher: Nein zum neuen SOG!

Das Stigma sexualisierter Übergriffe und wie die Polizei es verstärkt

Redebeitrag der Gruppe Randale Rostock auf der Bündnisdemonstration „Nein zum neuen Polizeigesetz in M-V“, Schwerin 16.6.2019

Ist es „unerfreulich“ wenn eine 15-jährige, von der Kinderpornografie im Internet veröffentlicht wurde, von einem Polizisten eine Nachricht kriegt in der dieser Polizist sie zu einem Fotoshooting einlädt? Weil dieser sich, einfach so, ihre Nummer aus den Ermittlungsakten besorgen konnte? Ist es „unerfreulich“ wenn ein Polizist sich die Handynummer von einer 13-Jährigen, die Zeugin von Kindesmissbrauch ist, erschleicht, und dann mit dieser Nummer über Whatsapp sogenannte „sexuelle Annäherungsversuche“ oder kurz gesagt – eine eklige Anmache, startet? Ist es „unerfreulich“ wenn ein Polizist ein Strafverfahren gegen seinen Sohn verhindert, weil dessen Freundin ihn dafür anzeigen will, dass er sie und ihren Vater bedroht hat?

Nein, freuen können wir uns darüber nicht. Aber „unerfreulich“ drückt nicht mal im Ansatz aus, was das Lesen des Berichts vom 22.05.2019 der Landesdatenschutzbehörde MV in uns auslöst. Diese krasse Verharmlosung des Vertrauensbruchs, des Machtmissbrauchs. Betroffene von sexualisierter Gewalt haben es so schon nicht einfach über das, was ihnen passiert zu sprechen. Die Hemmung das in Worte zu fassen, was erlebt wurde, sich damit zu konfrontieren und das Stigma auszuhalten, dass es immer noch mit sich bringt. Solche Vorfälle bestätigen auf widerlichste Weise die Ängste derer, die sich immer und immer wieder gegen eine Anzeige entscheiden. Die Angst vor Erniedrigung, davor nicht ernst genommen zu werden, sich beweisen zu müssen oder sich wie in den beschriebenen Fällen weiterer Gewalt auszusetzen. Wir verstehen nicht, wie diese Taten nur eine dienstrechtliche Verfolgung und Bußgelder nach sich ziehen können. Wie das Innenministerium die ersten Tage nur genutzt hat um an ihrem Statement zu feilen statt Konsequenzen zu fordern. Denn diese Entscheidungen haben Vorbildfunktion und bestimmen, wie zukünftig mit solchen Fällen umgegangen wird. (1) Das Bild das vermittelt wird ist, dass sich Polizisten mehr „erlauben“ können, dass ihre Handlungen nicht mit dem selben Maß gemessen werden und sie damit mehr Handlungsspielraum haben. Lücken sorgen dafür, dass sie genutzt werden.

Wir sind uns bewusst, dass das Rechtssystem, wie es jetzt gerade funktioniert nicht das non plus ultra sein darf. Trotzdem kann es nicht sein, dass es bei der Polizei, bei der exekutiven Kraft dieses Rechtsstaats, keinen Umgang mit Betroffenen von sexualisierter oder häuslicher Gewalt gibt. Die Statistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2017 zeigt, dass jede vierte Frau betroffen ist oder war. Jede vierte Frau. Wie kann es sein, dass die Institution, die sich Freund und Helfer nennt keinen Umgang mit einem Phänomen hat, das sich durch die gesamte Gesellschaft zieht? Jede Bevölkerungsschicht ist betroffen! Jede vierte Frau! Wie kann die Kraft die für die Wahrung von Rechten zuständig ist sich herausnehmen den Verstoß gegen diese Rechte als „unerfreulich“ zu bezeichnen? Wo bleibt die Skandalisierung? Wo die Positionierung gegen Sexismus? 
Diese Vorfälle zeigen, dass unsere Gesellschaft immer noch eine zutiefst sexistische ist. Und der Sexismus ist insbesondere in staatlichen Institutionen wie der Polizei fest verwurzelt. Aber was tun, wenn dich Polizisten/Polizistinnen sexuell belästigen? Was tun, wenn Beamte/Beamtinnen dich rassistisch behandeln? Oder wenn die Polizei auf dem rechten Auge blind ist? Was tun, wenn der „Freund und Helfer“ zum Täter / zur Täterin wird?

Die begrenzten Möglichkeiten, die aktuell zur Verfügung stehen, sind sich an Beratungsstellen, Datenschutzbeauftragte, oder an die sog. „Opferschutzbeauftragten der Polizei“ (jedes Revier hat eine*n) zu wenden oder die Medien zu benachrichtigen. Aber was dabei am Ende rauskommt ist fragwürdig, wenn klar ist, dass 95% aller Anzeigen gegen Beamte ins Leere verlaufen. Wenn Aussagen von Polizisten vor Gericht mehr zählen, als die von Betroffenen. Wenn Beamte nicht gegen ihre Kollegen aussagen, aus Angst als Verräter dazustehen.
Und als sei das nicht genug, soll jetzt das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV (SOG) verschärft werden. Durch dieses Gesetz werden die Rechte und Wirkungsbereiche der Polizei noch weiter ausgedehnt. Die Grenzen zwischen Legislative, also gesetzgebender Kraft und Exekutive, also der Gesetz ausführenden Kraft verwischen dadurch zunehmend, eine kontrollierende Instanz der Polizei ist nicht eingeplant. Also kann die Polizei weiterhin von anderen fordern, dass sie Gesetze einhalten, während sie selbst sich immer und immer weniger an genau die gleichen Gesetze halten müssen. Denn wer kontrolliert, dass sie die Gesetze einhalten? Wenn du dir selbst auf die Finger schaust um zu gucken, dass du ja alles richtigmachst? Wenn du selbst entscheidest ob du schuldig bist? Würdest du dann im Interesse des Rechts entscheiden, oder in deinem eigenen?
Die SOG Novelle, bei der schon jetzt Zweifel wegen ihrer Verfassungsmäßigkeit bestehen (2), begünstigt weitere Eingriffe in die Privatsphäre und weiteren Machtmissbrauch. Online-Durchsuchungen können sensible Daten offenlegen und bei dem bisherigen Umgang der Polizei mit solchen Daten müssen wir uns nicht wundern, wenn private Nacktbilder irgendwann in irgendwelchen Revier-Gruppenchats kursieren und dich der nette Beamte von nebenan bei der nächsten Verkehrskontrolle nach ganz anderem Verkehr fragt. Und was willst du dann machen? Anzeige erstatten? Das wäre ja ganz schön verdächtig. Hast du etwa was gegen den Staat und seine Vollstrecker? Dann landet die Anzeige beim Kollegen auf dem Schreibtisch, der denkt sich nur „ach der ist doch sonst immer ein ganz netter“ und will erstmal Beweise sehen.

Dieses Machtgefüge muss aufgehoben werden. Es kann nicht sein, dass diese Gefahr für unsere konkrete Sicherheit als genau diese bezeichnet wird. Sicherheit und Ordnung, aber wer sagt, was Ordnung ist? Wer sagt, wodurch wir uns sicher fühlen?
Wir fordern deshalb verpflichtende Trainingseinheiten für Beamte in denen sie sich damit konfrontieren, was es heißt sexualisierte Gewalt zu erleben, in denen ein Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt erlernt wird. Es braucht eine Sensibilisierung und eine Auseinandersetzung für den Schutz von Betroffenen und die darf nicht optional sein. In Anbetracht der hohen Zahlen von Opfern häuslicher Gewalt, die besagen, dass 82% aller Frauen mindestens einmal im Leben sexualisierte Gewalt erfahren haben, dass über die Hälfte der Betroffenen einen Haushalt mit den Tätern teilen und somit täglich mit der Gewalterfahrung konfrontiert sind. 2017 wurden 364 Frauen von ihren aktuellen, oder ehemaligen Partnern ermordet. All diese Fälle brauchen eine Aufarbeitung bei der es keinen Unterschied machen darf, ob der Partner oder die Partnerin von der diese Straftaten ausgehen auf einem Revier arbeiten. 
Es braucht eine ausgeweitete, sichere und langfristige Förderung von Frauenhäusern. Es braucht mehr bezahlte Stellen bei den wenigen Anlaufsorten die es für Betroffene gibt: z.B. bei ZORA – der Fachberatungsstelle für Zwangsverheiratung und Menschenhandel (die aktuell MV weit arbeitet und mit nur einer Person besetzt ist), bei SeLa – der Beratung für Menschen in der Sex-Arbeit, LOBBI – der Beratung für Opfer rechter Gewalt und in den Frauenhäusern. Außerdem muss die Täterarbeit ausgebaut und zugänglicher gemacht werden, denn es bringt nichts Schusswunden zu versorgen, wenn die Waffe immer noch geladen ist.

Auch wir fordern deshalb eine externe Kontrollinstanz die sichergeht, dass die Polizei, wenn sie „nur ihren Job macht“ auch wirklich ihren Job macht. Eine Instanz, die kontrolliert, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Damit Aussagen von Polizisten/Polizistinnen vor Gericht nicht mehr Wert haben, damit Aussagen gegen Kollegen keine Konsequenzen nach sich ziehe, die der Aufklärung von Machtmissbrauch im Wege stehen. Die dafür sorgt, dass die Rechte, die diese Exekutive besitzt nicht ausgenutzt werden. (3) Bei der Beschwerden über sogenanntes Fehlverhalten eingereicht und auch tatsächlich und ernsthaft bearbeitet werden. Damit Sicherheit nicht Überwachungsstaat bedeutet und Verfassungsschutz nicht die Aushebelung von Menschenrechten.
Außerdem braucht es eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung. Wir alle haben Einfluss darauf, wie wir mit Betroffenen umgehen, ob wir sie ernst nehmen, oder sie Angst haben müssen sich an uns zu wenden. Weil ich mir nicht mehr anhören kann, dass „es ja nicht so gemeint war“, dass „ich übertreibe“, oder „er im Kern ja ein ganz lieber Mensch ist“. Weil Übergriffe keine Fehltritte sind, sondern einschneidende Erlebnisse die Betroffene prägen. Weil auch jedes Verdrängen nichts ungeschehen macht. Wir brauchen eine Gesellschaft, in der nicht die Opfer, sondern die Täter Angst haben sollten. Wenn jede 4. Frau betroffen ist, müssen wir uns alle positionieren. Wenn wir Übergriffe sehen müssen wir eingreifen und den Betroffenen beiseite stehen. Wenn sich Freunde/Freundinnen langsam abkapseln, weil ihr Partner/Partnerin sie isolieren, liegt es auch an uns, ob wir es geschehen lassen. Wir müssen lernen Gewaltspiralen zu erkennen und ansprechbar sein. Sonst wird die Dunkelziffer bleiben. Denn so wie es aussieht, können wir uns nicht auf die Polizei verlassen.
Wir sind gegen diese sogenannte Sicherheit. Wir sind für emanzipatorische Lösungen. Und wir lassen uns nicht länger verarschen.

Quellen:
(1) Unterpunkt 9.1.4.: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-3000/Drs07-3658.pdf (9/6/2019), https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/warum-verschwieg-das-ministerium-die-sex-polizisten-0635725006.html (11/6/2019), https://www.stern.de/panorama/stern-crime/zwei-polizeibeamte-nutzten-dienstliche-informationen–um-minderjaehrige-zu-belaestigen-8741852.html (11/6/2019).
(2) https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Datenschuetzer-Polizeigesetz-verfassungswidrig,polizeigesetz322.html (9/6/2019).
(3) https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/ (9/6/2019).