Am 05.06.2020 ist das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern inkraft getreten. Das Gesetz wurde am 11.03.2020 aller Kritik zum Trotz im Schweriner Landtag verabschiedet.

„Es gab breite Kritik an dieser Verschärfung des Polizeigesetzes. Die Landesregierung hat es kurz nach Ausbruch von Corona kaum beachtet durchgewunken und fand es nicht mal nötig öffentlich bekannt zu geben, dass es in Kraft getreten ist. Das sollte uns zur Vorsicht mahnen, denn es zeigt, wie weit das Ministerium von den Bürger*innen des Landes entfernt steht“, so Michael Milz vom Bündnis „SOGenannte Sicherheit“. „Wenn die Landesregierung derart auf die Bürger*innen pfeift und ein Gesetz mit derartigen Grundrechtseinschränkungen verabschiedet, müssen wir weiter dagegen vorgehen. Wir sehen Grundrechte der Bewohner*innen von MV gefährdet.“

Das Bündnis arbeitet deshalb derzeit an einer Verfassungsbeschwerde, mit der es das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wird. Verfassungsbeschwerden können eingereicht werden, wenn Bürger:Innen ihre Grundrechte in Gefahr sehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft, inwiefern das Verfassungsrecht durch ein erlassenes Gesetz ausgesetzt wird. Das Bündnis hält insbesondere folgende Punkte für bedenklich:
– Gefährdung der Privatsphäre
– Verfolgung von Vermutungen und angeblichen Gefahren statt Straftaten
– keine unabhängige Kontrollinstanz der Polizei bei gleichzeitiger Ausweitung ihrer Befugnisse

Seit Anfang 2019 sind verschiedene gemeinnützige Vereine, Parteien und Initiativen im Bündnis SOGenannte Sicherheit zusammengeschlossen, um gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in MV zu protestieren. Neben drei erfolgreichen Demonstrationen und zahlreichen kreativen Aktionen wurde die Kritik auch bei zwei Sachverständigenanhörungen im Landtag vorgetragen. Das Bündnis wird von über 60 Gruppen, Vereinen und Parteien und über 100 Einzelpersonen öffentlich unterstützt.