Am 26. September wird gewählt. Damit ihr euch ein bisschen mehr eure Meinung zum Thema „sogenannte Sicherheit“ (Polizeigesetze, Überwachung, Sicherheitsapparat) bilden könnt, haben wir die Parteien gefragt, was sie so zu einigen wichtigen Fragen denken.

Diese Fragen haben wir gestellt:

  1. Welche sicherheits-politischen Schwerpunkte legt ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl im September 2021?
  2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?
  3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?
  4. Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?
  5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?
  6. Wie steht ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner„? Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Die Reihenfolge der Parteien haben wir absteigend nach Anzahl und Schwere der Parteiskandale der letzten Jahre gewählt.

Die LINKE

Lest hier die vollständige Antwort der LINKEN.

1. Welche sicherheitspolitischen Schwerpunkte legt Ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl

im September 2021?

– Einführung von Schwerpunktstudiengängen „Kriminalpolizei“ und „Schutzpolizei“ zur Verbesserung der Polizeiausbildung prüfen

– Eine Racial-Profiling-Studie über die verschiedenen Bereiche der Landespolizei in Auftrag geben, ggf. Beteiligung an bundesweiter Studie

– Notwendige Reformen für mehr Transparenz in der Arbeit des Verfassungsschutzes

– Fortführung des NSU-Untersuchungsausschusses und parlamentarische Aufarbeitung weiterer Skandale in der Landespolizei, z.B. Nordkreuz-Komplex

– Kritische, konstruktive und ergebnisoffene Auseinandersetzung mit dem SOG -Evaluierungsbericht, den die Landesregierung dem Landtag bis zum 31.12.2024 vorzulegen hat (§116 SOG M-V)

2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?

Wie bereits in einer Entschließung zum neuen SOG zum Ausdruck gebracht, soll ein Modell für eine Polizeibeauftragte bzw. Polizeibeauftragten beim Landtag entwickelt und umgesetzt werden, welches – wie bereits geschehen – einerseits Polizeibeamtinnen und -beamten bzw. Angestellten eine Beschwerdemöglichkeit jenseits des Dienstweges eröffnet und -künftig darüber hinaus – zugleich wirksame Bürgerinnen- und Bürgerbeschwerden bei mutmaßlichen Rechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei sicherstellt.

3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?

Die Kritik wird geteilt, denn es steht zu befürchten, dass diese Neuerung Menschen bei der Ausübung ihrer Grundrechte einschränkt. Besonders problematisch dürfte es darüber hinaus werden, wenn Bundespolizei im Weg der Amtshilfe für Landespolizei tätig wird, etwa zur Sicherung von Demonstrationen.

Polizei ist kein Privatunternehmen, das sich seinen Aufwand bezahlen lässt, sondern erfüllt staatliche, hoheitliche Aufgaben. Aus politischen und juristischen Gründen sollte diese Gebührenordnung aufgehoben werden.

4. Ist Ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen / teilöffentlichen Raumes als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatische Speicherung / Wiedererkennung) von biometrischen Daten?

Nein und auch Videoüberwachung muss auf sogenannte Kriminalitätsschwerpunkte bzw. kriminalgeographisch bedeutsame Orte beschränkt bleiben. In eine sachliche Debatte um eine mögliche Ausweitung dieses Grundrechtseingriffes gehören auch internationale Erfahrungen, etwa aus Großbritannien, die einen fehlenden Einfluss von Überwachungskameras auf das Maß begangener Straftaten belegen.

5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer) Daten ein?

Nein, denn die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung erscheint selbst vor dem Hintergrund polizeilicher Ermittlungspraxis zumindest zweifelhaft. Denn dort erweisen sich nicht fehlende Daten, sondern vielmehr Datenflut und deren Verarbeitung als Problem.

6. Wie steht Ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner“? Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Online – Durchsuchungen und Quellen-TKÜ unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr bzw. polizeilicher Prävention stellt einen Paradigmenwechsel dar, dessen politischer Flurschaden noch gar nicht absehbar ist: Aus der Polizei als allgemeinen Inbegriff von Sicherheit und Gefahrenabwehr wird nämlich eine Institution, deren Arbeit auf Unsicherheit und Sicherheitslücken von IT-Systemen basiert und die zur potentiellen Gefahr für IT-Nutzer mutiert.

Die Grünen

Lest hier die vollständige Antwort der Grünen.

1. Welche sicherheits-politischen Schwerpunkte legt ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl im September 2021?
Ein sicherheitspolitischer Schwerpunkt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird in der kommenden Legislaturperiode bei der Aufarbeitung der so genannten Nordkreuz-Affäre liegen. Dabei sind möglichst zeitnah praktische Konsequenzen herauszuarbeiten, wie beispielsweise eine bessere Kontrolle des Waffen- und Munitionsbestandes der Landespolizei.

Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Reform der Verfassungsschutzbehörde. Die Vorgänge rund um das Attentat am Berliner Breitscheidplatz haben gezeigt, dass es bei der Verfassungsschutzbehörde strukturelle Probleme gibt, die das Innenministerium bisher nur unzureichend angegangen ist. Auch wollen wir die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde deutlich stärken.

2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?
Wir sind nach wie vor für die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Betroffene von polizeilichem Fehlverhalten. Ein möglicher Weg wäre eine Reform der Einrichtung der/des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Seit der Schaffung dieses Amtes hatte die/der Bürgerbeauftragte die Aufgabe, die Rechte der Bürger*innen gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Mittlerweile ist die/der Bürgerbeauftragte zugleich Beauftragte*r für die Landespolizei, mit der Aufgabe, sich mit Eingaben von Polizeibeschäftigten zu befassen. Daneben sollte sie/er ausdrücklich die Aufgabe erhalten, Beschwerden der Bürger*innen über die Landespolizei nachzugehen. Die/der Bürgerbeauftragte verfügt schon jetzt über die Befugnis, Dienststellen zu betreten, und die Vorlage der für die Wahrnehmung seiner Aufgabe erforderlichen Akten zu verlangen. Darüber hinaus sollte ein*e Polizeibeauftragte*r das Recht haben, Zeug*innen verbindlich vorzuladen. Letzteres steht der/dem Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht zu. Auch sollte sie oder er über eine angemessene Personalausstattung verfügen.

3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?
Wenn Gebühren für polizeiliche Maßnahmen erhoben werden, berühren sie aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in besonderer Weise einen für die Grundrechtsausübung sensiblen Bereich. Es ist daher geboten, bereits die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten – auch um sicherzustellen, dass es durch hohe Gebühren nicht zu einer abschreckenden Wirkung im Hinblick auf die Grundrechtsausübung kommt. Gebühren, die verhaltenslenkend wirken sollen, dürfen – wenn überhaupt – in grundrechtlich sensiblen Bereichen nur besonders grundrechtsschonend eingesetzt werden. Dabei ist bereits durch die Gebührentatbestände einerseits und die Gebührenhöhe andererseits zwingend ein angemessenes Verhältnis zu dem mit der Gebühr verfolgten legitimen Gebührenzweck zu wahren. Die BÜNDNISGRÜNE Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung daher dazu aufgefordert, die Besondere Gebührenverordnung BMI entsprechend zu überarbeiten.

4. Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?

5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?

6. Wie steht ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner“?  Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Ein funktionierender, demokratischer Rechtsstaat muss Sicherheit gewährleisten und die ihn konstituierenden Freiheitsrechte wahren. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die Rechtsgüter vor realen Beeinträchtigungen schützt, konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt sowie eine verhältnismäßige Strafverfolgung gewährleistet, anstatt die Bevölkerung mit pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen. Den Einsatz biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie etwa die Gesichtserkennung, lehnen wir daher ebenso ab wie die undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ).

SPD

Lest hier die vollständige Antwort der SPD.

1. Welche sicherheits-politischen Schwerpunkte legt ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl im September 2021?

Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem immer sichereren Bundesland entwickelt. Unsere stabile Sicherheitslage ist das Ergebnis einer sozialdemokratischen Sicherheitspolitik, die präventiv an den Ursachen von Kriminalität ansetzt. Durch unsere offensive Sozial-, Jugend- und Bildungspolitik sowie unsere Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und von Arbeitsplätzen haben wir bereits der Entstehung von Kriminalität spürbar vorgebeugt. Darüber hinaus haben wir vor allem unsere Landespolizei und unsere kommunalen Feuerwehren finanziell gestärkt. Mit unserem Pakt für Sicherheit wird unter anderem die Anzahl der Polizeibediensteten auf insgesamt 6200 deutlich erhöht. Die technische Ausstattung der Landespolizei haben wir modernisiert, indem z. B. neue Schutzausrüstungen, Funkstreifenwagen und Informationstechnologie beschafft wurden.

Auch in Zukunft muss Mecklenburg-Vorpommern seinen Bürgerinnen und Bürgern ein höchstes Maß an Sicherheit bieten. Denn Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung, um in Freiheit leben zu können und damit es gerecht in unserem Land zugeht. Eine gute Sicherheitspolitik stärkt das Vertrauen in den Staat durch Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit. Ein Beispiel dafür ist die Einrichtung des Polizeibeauftragten, als Beschwerdestelle für Polizeibeamte. In den nächsten Jahren werden wir daher nicht nachlassen und unsere politischen Anstrengungen in diesen Bereichen noch intensiver fortsetzen.

Wir sind davon überzeugt, dass eine einfache Law-and-Order-Politik zu

eindimensional gedacht ist und die Ursachen von Kriminalität zu sehr vernachlässigt. Deshalb werden wir die Kriminalprävention als eine tragende Säule unserer Sicherheitspolitik weiter ausbauen und dabei die Gewaltprävention forcieren. Die Arbeit der Ansprechpartner für Betroffene von homo- bzw. trans*feindlicher Gewalt bei der Landespolizei wollen wir weiter stärken. Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Senioren. Wir unterstützen daher wichtige Akteure wie Präventionsräte, Opferschutzorganisationen, die Seniorenbeiräte und Integrationsvereine. Außerdem setzen wir uns für eine gute Zusammenarbeit von Jugend- und Ausländerbehörden mit der Polizei sowie eine persönlichere Polizei-Bürger-Kommunikation mit straffällig werdenden Jugendlichen ein.

Zudem sollen Sicherheitsaspekte weiterhin bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Auch an dieser Stelle können die Polizeiinspektionen ihre Kriminalitätserkenntnisse im Rahmen ihrer Sicherheitspartnerschaft mit den Kommunen präventiv einbringen. Mit einem Sicherheitskonzept für Senioren werden wir unser Bundesland auch für diese wachsende Bevölkerungsgruppe noch sicherer gestalten. Darüber hinaus werden wir die Präventionsarbeit für Kinder von inhaftierten Elternteilen fortführen und die Präventionsprojekte gegen sexuellen Missbrauch und Häusliche Gewalt weiterentwickeln.

Zudem muss zum Schutz der Bevölkerung vor allem das rechte Gewaltpotential der Szene inklusive ihrer militanten Arme weiterhin mit hohem Verfolgungsdruck kontrolliert, zurückgedrängt und zerschlagen werden. Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den vielfältigen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen.Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt und verhindert. Denn in unseren Sicherheitsbehörden ist kein Millimeter Platz für Rassismus, Hass und Diskriminierung. Der Verfassungsschutz muss strukturell reformiert, sein Aufgabenbereich konkretisiert und insgesamt einer strikten demokratischen Kontrolle unterzogen werden. Das bedeutet für uns auch eine stärkere administrative Trennung von Verfassungsschutz und Polizei. Die Waffenbesitzkontrolle und die Entwaffnung extremistischer Kräfte werden wir mit Hochdruck fortsetzen. Wir wollen dem Terror keine Chance geben. Der länderübergreifende Verbund der Sicherheitsorgane muss Gefährder erkennen und an potentiellen Taten hindern. Die Aufklärung von Gefährdungslagen darf nicht an Fragen der Zuständigkeit scheitern.

Die Strafverfolgung muss sich stärker auf Brennpunkte konzentrieren. Schwerpunkte bilden hierbei die Bekämpfung von rechter Hasskriminalität im Internet sowie die rechtsextrem motivierte Kriminalität außerhalb des Internets. Darüber hinaus wollen wir andere Formen der Internetkriminalität, wie z. B. die Verbreitung von „Kinderpornografie“ sowie Internetbetrug und Cyber-Angriffe, verstärkt bekämpfen. Besonderer Anstrengungen bedarf die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, da diese massiv unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat angreift.

Des Weiteren setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass das Unternehmensstrafrecht so ausgestaltet wird, dass kriminelles Verhalten durch Unternehmen zum Nachteil der Bevölkerung und gesetzestreuer Unternehmen sowie des Staates zu spürbaren Konsequenzen führt. Um die grenzüberschreitende Kriminalität weiter gezielt zu bekämpfen, fordern wir eine Erhöhung der Anzahl von Bundespolizisten in Mecklenburg-Vorpommern sowie verstärkt gemeinsame Maßnahmen der deutschen und polnischen Polizeibehörden.

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist eine wichtige Organisation unserer Landesverwaltung und eine zentrale Säule unserer Sicherheitsarchitektur im Land. Wir stehen für eine professionelle, rechtsstaatliche und bürgernahe Polizei. Deshalb werden wir die Landespolizei unter Beteiligung der Personalvertretungen und der Gewerkschaften wie z.B. der GdP strategisch, personell und materiell weiter

modernisieren.

Hierzu ist eine Entlastung der Bediensteten erforderlich. Neben der Entbürokratisierung wollen wir die Polizei hinsichtlich unnötiger und polizeifremder Aufgaben entlasten. Wir setzen uns für einen schwerpunktorientierten Ressourceneinsatz in der Kriminalpolizei ein. Wir werden die Organisationskultur

modernisieren: Unter anderem werden wir das Zielvereinbarungsverfahren erneuern, eine bessere Team- und Fehlerkultur fördern, Belobigungen einführen und die politische, werteorientierte Bildung stärken. Die Landespolizei steht in der Mitte der Gesellschaft. Ihre Öffentlichkeitsarbeit werden wir deshalb bürgerorientiert modernisieren. Eine bürgernahe Polizei setzt eine gute Kommunikation zwischen

Bürgern und der Polizei voraus. Daher werden wir die Kommunikation zwischen der Polizei und der Bevölkerung persönlicher und digitaler gestalten. Dies stärkt noch mehr das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land und das Vertrauen in ihre Polizei.

Die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols braucht stetige Klarheit und Nachvollziehbarkeit allen staatlichen Handelns. Fehlverhalten, insbesondere Straftaten, bei der Ausübung staatlicher Gewalt sind besonders geeignet, das Vertrauen der Menschen in staatliche Behörden und Institutionen zu erschüttern. Sie sind daher konsequent durch die Staatsanwaltschaften unseres Landes zu verfolgen. Für Verdachtsmomente gegen die Sicherheitsbehörden selbst werden wir organisatorisch und strukturell gesonderte Ermittlungsstrukturen schaffen, wie z.B. eine interne Ermittlungsgruppe im Landeskriminalamt, um die Wirksamkeit des Rechtsstaates in allen Bereichen zu garantieren.

Wir wollen, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger*innen und Polizist*innen besteht. Darum ist es wichtig und begrüßenswert, die Aus- und Weiterbildung der Polizei dahingehend immer weiter zu verbessern, dass Polizistinnen und Polizisten für extremistische und rassistische Tendenzen in den eigenen Reihen dauerhaft sensibilisiert und gegen diese selbst aktiv werden. Entsprechende Initiativen

unterstützen wir. Alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Engagierten verlassen sich zurecht darauf, dass einzelne kriminelle Kräfte und Netzwerke in Sicherheitsbehörden stigmatisiert und strafverfolgt werden. Dieses Vertrauen darf nie erschüttert und enttäuscht werden. Dafür setzen wir uns systematisch ein.

2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?

Entsprechend einer Empfehlung der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Handeln wurde auf unsere Initiative hin vom Landtag die Einrichtung eines unabhängigen Beauftragten für die Landespolizei und die Zuordnung dieser Aufgabe zum Bürgerbeauftragten beschlossen. Damit wurde im Bereich der Polizei mit ihren besonderen Befugnissen das System der bestehenden Präventions- bzw. Kontrollmechanismen und Schutzvorkehrungen um einen wichtigen Bestandteil erweitert.

Der Bürgerbeauftragte als Polizeibeauftragter fungiert als spezieller Ansprechpartner für Angehörige der Landespolizei und nimmt Beschwerden über Missstände und Hinweise auf persönliches oder dienstliches Fehlverhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Mängel bzw. Fehlentwicklungen in der Landespolizei entgegen. Die Polizeibeschäftigten können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Polizeibeauftragten wenden. Auf ihren Wunsch hin werden deren Eingaben vertraulich behandelt und ihre Anonymität gewahrt. Auch haben sie die Möglichkeit, Mitteilungen und Hinweise ohne Angabe ihres Namens zu geben. Ungeachtet dessen können sich die Bürgerinnen und Bürger, die nicht Polizeibeschäftigte sind, mit Eingaben, die sich auf die Landespolizei beziehen, nach wie vor an den Bürgerbeauftragten wenden, der damit auch die landesweite unabhängige Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens ist. Die Schaffung einer darüber hinaus gehenden zusätzlichen Beschwerdestelle wird von uns nicht angestrebt.

3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?

Die Schaffung einer entsprechenden „besonderen“ Gebührenverordnung für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird von uns nicht befürwortet. Wir sind zwar der Auffassung, dass wenn der Einzelne eine Gefahr verursacht, nicht die Allgemeinheit dafür zahlen sollte. Eine Gebühr darf jedoch keine Strafe darstellen, sondern hat sich an einem klar definierten individuell zurechenbaren Nutzen einer

polizeilichen Maßnahme auszurichten. Sollten im Rahmen von gemeinsamen Einsätzen von Bundes- und Landespolizei, zum Beispiel bei Demonstrationen oder Fußballspielen, Gebührenerhebungen notwendig werden, so gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen der Kostenverordnung Innenministerium und der Verwaltungsvollzugskostenverordnung M-V.

4. Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?

Durch Videoüberwachungsmaßnahmen können die Prävention gestärkt, Straftaten verhindert und die polizeiliche und ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr verbessert werden. Eine Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person über den derzeit gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus wird von uns abgelehnt.

5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?

Wir sprechen uns für eine rechtskonforme Ausgestaltung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH aus, um insbesondere zur Bekämpfung von Kinderpornografie und zur Verhinderung von Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen die Speicherung von IP-Adressen zu ermöglichen.

6. Wie steht ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner“? Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Heimliche Überwachungsmaßnahmen, die tief in das Privatleben hineinreichen, sind nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter zulässig. Hierzu gehören Leib, Leben oder Freiheit einer Person sowie die Grundlagen oder der Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen. Die rasante technische Entwicklung im Bereich der Informationstechnik führt dazu, dass die Polizei in zunehmendem Maße mit einer immer weiter verbreiteten Nutzung kryptografischer Verfahren und den weit verbreiteten Möglichkeiten der mobilen Nutzung des Internets konfrontiert ist. Um eine effektive Abwehr von Gefahren für überragende Rechtsgüter und insbesondere terroristischer Straftaten gewährleisten zu können, müssen ihr die hierfür erforderlichen Instrumente an die Hand gegeben werden. Dazu gehört auch die Maßnahme des verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme. Diese ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und bedarf zudem einer richterlichen Anordnung.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die SPD die Aufnahme einer Evaluierungsklausel in das Sicherheits- und Ordnungsgesetz durchgesetzt hat, welche die Landesregierung verpflichtet, die im SOG vorgenommenen Änderungen bis zum 31. Dezember 2024 zu evaluieren und dem Landtag über das Evaluierungsergebnis zu berichten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die neu aufgenommenen Befugnisse zu legen. Im Rahmen der gesetzlichen Evaluierung werden wir überprüfen, inwiefern die neuen Befugnisse der Landespolizei für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich und mit Blick auf die erhöhte Eingriffsintensität angemessen sind.

FDP

Lest hier die vollständige Antwort der FDP.

1. Welche sicherheitspolitischen Schwerpunkte legt ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl im September 2021?

Wir Freie Demokraten wollen die Stellenpläne bei Polizei und anderen Ermittlungsbehörden, bei Staatsanwaltschaften und Gerichten an den realistischen Bedarfen ausrichten und aufstocken. Für die rasant ansteigende Kriminalität im Internet und Darknet fordern wir Freie Demokraten eine deutliche Aufstockung von Cyber-Crime-Einheiten mit höchstem Ausbildungsstand und bester Ausstattung mit Hard- und Software.

Als Partei der Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit wird die FDP Angriffe auf die Freiheit der Menschen durch staatliche Spionage mit aller Kraft und voller Überzeugung abwehren.

2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?

Eine solche Beschwerdestelle ist bereits vorhanden. Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der in Personalunion Polizeibeauftragter ist, steht sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Polizeibediensteten für Eingaben und Beschwerden zur Verfügung. Die Einrichtung einer weiteren Beschwerdestelle halten wir solange für nicht erforderlich, wie diese Funktion des Bürgerbeauftragten nicht überlastet wird.

3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von

ihren Grundrechten abgehalten werden?

Die neue Gebührenordnung fällt unter das Bundesrecht. Die FDP sieht die Gebührenordnung sehr kritisch. Wir sind der Meinung, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist. Wenn die Gebührenordnung Bürgerinnen und Bürger von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abhält, muss nachgesteuert werden.

4. Ist Ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?

An Schwerpunkten kann eine Videoüberwachung bei der Aufklärung oder Prävention helfen. Allerdings verlagern sich die Schwerpunkte auch nach Einrichtung von Videoüberwachung. Eine flächendeckende Überwachung sowie eine automatisierte Gesichtserkennung lehnen wir ab.

5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?

Eine anlasslose Datenspeicherung halten wir für einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte und

lehnen sie daher ab.

6. Wie steht ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner“? Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Der Staatstrojaner ist ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit. Wir halten den Einsatz eines sogenannten „Staatstrojaners“ für verfassungswidrig und lehnen ihn ab. Gegen das entsprechende Gesetz haben 64 Abgeordnete der FDP-Fraktion im Bundestag Verfassungsbeschwerde eingereicht.

CDU

Lest hier die vollständige Antwort der CDU.

1. Welche sicherheitspolitischen Schwerpunkte legt ihre Partei im Rahmen der Landtagswahl im September 2021?

Polizei und Justiz personell stärken! Nachdem das Land nicht zuletzt dank der CDU in den letzten Jahren für einen erheblichen Stellenzuwachs bei der Polizei gesorgt hat, braucht es neben konstanten Einstellungszahlen auch hundertfünfzig zusätzliche Stellen bei der Kriminalpolizei und Justiz, hier besonders für die Bekämpfung der Kinderpornografie, des Recht- und Linksextremismus sowie der Internet- und Allgemeinkriminalität. Die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist unser oberstes Gebot.

Respekt vor Amtspersonen und Blaulichtberufen! Straftaten zum Nachteil von Amtsträgerinnen und Amtsträgern und im Blaulichtbereich tätigen Personen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sollen konsequent verfolgt werden. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Mindeststrafrahmen für solche Delikte erhöht wird. Blaulichtberufe haben unsere uneingeschränkte Solidarität.

Strafvollzug sicher und effektiv gestalten! Der Strafvollzug und die konsequente Strafvollstreckung tragen zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Gleichzeitig müssen umfassende Konzepte zur Wiedereingliederung entwickelt werden, die eine Betreuung nach der Haftzeit einschließen.Opferschutz an erster Stelle! Nach wie vor spielen die Opfer von Straftaten eine zu kleine Rolle. Täterinnen und Täter müssen bestraft werden und ihre Strafe verbüßen, aber auch die Opfer brauchen vor, während und nach einem Strafprozess eine starke Begleitung. Die Opferschutzverbände fangen dies mit ihrer wichtigen Tätigkeit ab. Für sie wollen wir eine spürbare Aufwertung ihrer wichtigen Tätigkeit.

Videoüberwachung ausweiten! Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze hat sich bewährt, um Straftaten zu verhüten und aufzuklären. Datenschutzbedenken können den Sicherheitsgewinn nicht überwiegen. Es

braucht deswegen dringend weitere Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Die Bundeswehr ist Teil unseres Landes! Ihre Soldatinnen und Soldaten und ihre zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu unserem Land. Wir bekennen uns nachdrücklich zum Bundewehrstandort Mecklenburg-Vorpommern. Neben militärischen Einsätzen ist die Bundeswehr eine leistungsfähige, zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um die Bewältigung von Großschadenslagen geht. Die Bundeswehr muss Teil unserer Gesellschaft bleiben; öffentliche Gelöbnisse sind Element dieses Selbstverständnisses.

2. Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von „Polizeigewalt“ oder polizeilichen Fehlverhaltens?

Der Bürgerbeauftragte für das Land Mecklenburg-Vorpommern berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung und berät und unterstützt Hilfesuchende auch in sozialen Angelegenheiten. Seit April 2021 ist der Bürgerbeauftragte zugleich auch der Beauftragte für die Landespolizei. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für Hinweise und Anregungen aus der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle

Polizeibeschäftigten können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit einer Eingabe unmittelbar an den Bürgerbeauftragten wenden. Die Eingabe kann das empfundene persönliche oder dienstliche Fehlverhalten einzelner Polizeibeschäftigter zum Gegenstand haben, aber auch auf wahrgenommene Mängel oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei hinweisen. Die Polizeibeschäftigten können etwa Missstände oder Fehler aufzeigen oder soziale oder persönliche Konfliktsituationen im Dienst oder Probleme mit ihrem

Dienstherrn ansprechen.

Wenn Bürger polizeiliches Fehlverhalten wahrnehmen, so können sie sich mit einer Beschwerde an den Bürgerbeauftragten wenden. Etwa dann, wenn sie den Eindruck haben, dass ein persönliches Fehlverhalten eines Polizeibeschäftigten vorliegen oder dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig sein könnte. Der Bürgerbeauftragte kümmert sich dann anhand der für alle Petitionen geltenden Regelungen des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes um die Eingabe. Eine weitere Beschwerdestelle halten wir für nicht notwendig.

3. Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?

Nach der neuen Gebührenordnung der Bundespolizei muss der Verursacher von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die vermeidbar und einem Einzelnen individuell zurechenbar sind, für die entstandenen Kosten aufkommen. Gleiches gilt bei nicht genehmigten Demonstrationen oder dem Zeigen verbotener Symbole. Die Bundespolizei hat durch die neue Gebührenordnung die Möglichkeit und auch die Rechtspflicht, Gebühren für Einsätze der Gefahrenabwehr zu erheben.

Bislang wurden beispielsweise Bundespolizeieinsätze nach einem Fehlalarm an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzen durch den Steuerzahler finanziert. Mit der Gebührenerhebung wird dem Verursacher einer bundespolizeilichen Maßnahme seine eigene Verantwortung für die Kosten dieser Maßnahme vor Augen geführt und ihm so Gelegenheit gegeben, sein Verhalten in dieser Hinsicht zu überdenken. Das halten wir für richtig.

4. Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?

Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze hat sich bewährt, um Straftaten zu verhüten und aufzuklären. Datenschutzbedenken können den Sicherheitsgewinn nicht überwiegen. Wir befürworten daher Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze und die Nutzung technischer Möglichkeiten der Speicherung und Wiedererkennung von biometrischen Daten im Rahmen der rechtlichen und datenschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben.

5. Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?

Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 und 2016 entscheiden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit den Grundrechten der Gemeinschaft sei. Daher wurde das bestehende deutsche Gesetz ausgesetzt und wird vom Bundesverfassungsgericht und auch vom EuGH erneut überprüft.

Derzeit können deutsche Ermittler den Hinweisen aus den USA und Kanada auf Straftaten in Deutschland im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht nachgehen. Die Verbindungs- und Standortinformationen aus der Vorratsdatenspeicherung sind oftmals der einzig mögliche Ermittlungsansatz.

Die Vorratsdatenspeicherung muss nach unserer Auffassung so schnell wie möglich etabliert werden. Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt deutlich, dass fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass Straftaten aufgeklärt und weiterhin stattfindender Kindesmissbrauch beendet werden können.

6. Wie steht ihre Partei zu der Überwachungssoftware, dem sogenannten „Staatstrojaner“? Wie können Sie den Einsatz dieser mit der Wahrung von Grundrechten vereinbaren?

Polizei, Verfassungsschützer und Nachrichtendienste dürfen verschlüsselten Nachrichtenaustausch im

Rahmen der sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung abhören oder mitlesen, wenn es um Terrorismus, Mord oder schwere Drogendelikte geht. Die Anordnung einer solchen Maßnahme muss von einem Gericht angeordnet werden. Die Nutzung der Schwachstellen der Systeme, die im Interesse der Sicherheitsbehörden und damit im allgemeinen Schutzinteresse der Bevölkerung ist, muss mit der Gefährdung der IT-Sicherheit für die Allgemeinheit abgewogen werden. Denn um schwerste Straftaten zu verfolgen und schwerste Gefahren abzuwehren, muss nach unserer Auffassung die rechtmäßige Überwachung verschlüsselter Telekommunikation möglich sein.

AfD

Lest hier mehr zur AfD.

Der AfD haben wir keine Mail geschrieben, weil: Naja, mit Nazis reden wir nicht. Wir haben aber einen Blick in ihr Wahlprogramm geworfe. Drin steht: Mehr Polizei, modernere Waffen, mehr Grenzkontrollen & Überwachung, Bürgerwehren einführen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit Datenschutz, mehr Präventivhaft und noch ein bisschen mehr restriktive und rückschrittliche Ideen.