Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ kritisiert Grundrechtseingriffe
Pressemitteilung
In Mecklenburg-Vorpommern soll ab April das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) verschärft werden. „Damit ist MV auf dem Weg zur totalen Überwachung.“ sagt Klara Weber, Sprecherin des Bündnisses. „Diese kann jede einzelne Person treffen, auch wenn sie vermeintlich unschuldig ist.“
Kritisiert werden unklare Formulierungen, die der Polizei viel Spielraum ermöglichen. Wo bis jetzt noch „Tatsachen“ polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen, reichen ab sofort „tatsächliche Anhaltspunkte“. Was genau diese Anhaltspunkte umfasst, ist Auslegungssache der Polizei.
Außerdem können auch unbeteiligte Personen überwacht werden, die irgendwie in Kontakt mit betroffenen Personen stehen. „In Zukunft kann also auch meine Oma überwacht werden, wenn die Polizei Anhaltspunkte hat, dass ich Straftaten begehen könnte“, so Weber.
Außerdem wird der Einsatz von Drohnen legitimiert. Die Polizei darf in Zukunft alle Großveranstaltungen, wie Fußballspiele und Konzerte überwachen, auch wenn keine Gefahrensituation vorliegt. Weber findet: „Damit werden alle Menschen unter Generalverdacht gestellt“.
Diese Überwachung soll in Zukunft noch viel umfangreicher ausgeführt werden können. So kann die Polizei unbemerkt in Wohnungen eindringen und den sogenannten „Staatstrojaner“ auf Computer oder Handys spielen. Somit können selbst die sensibelsten Daten ausgelesen werden. Über diese Maßnahme wird man als betroffene Person übrigens nicht informiert.
Die oben genannten Änderungen geben der Polizei umfangreiche Befugnisse, die oft ohne richterlichen Beschluss ausgeführt werden können. Auch wenn dieser „unverzüglich nachzuholen“ sei, ist der Grundrechtseingriff erstmal passiert und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die schwammigen Formulierungen erlauben es der Polizei, dass sie das Gesetz erstmal für sich auslegen können. „Außerdem werden Polizist_Innen nicht kontrolliert.“ kritisiert Weber. „Es ist möglich, dass Bildmaterial ‚verschwindet‘, welches die Polizei belastet. Wir brauchen dringend unabhängige Kontrollinstanzen.“
Die Gesetzesverschärfungen kommen nicht aus heiterem Himmel. Seit Jahren schüren rechte bis konservative Parteien ein Klima der Angst. Die verbreitete Furcht soll Grundrechtseingriffe rechtfertigen und Wähler_Innenstimmen einbringen, indem die Parteien sich als Vollstrecker von Recht und Ordnung stilisieren können. „Besonders in Anbetracht der am 26. Mai 2019 anstehenden Kommunal- und Europawahl sollten die Parteien genau abwägen, ob sie auf den Zug der Panikmache, hin zur totalen Überwachung, aufsteigen wollen“ sagt Weber abschließend.