Am heutigen Donnerstag, den 12.09.2019 kam es zu einer weiteren Expert_Innenanhörung zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Landtag. Als Sachverständige waren Christian Schumacher von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Heinz Müller als Landesbeauftragter für Datenschutz in MV und Michael Milz vom Hackspace Schwerin geladen.

Europäisches Recht gebrochen

Gleich zu Beginn machte Datenschutzbeauftragter Müller klar, dass das Gesetz eine grundlegende Überarbeitung braucht. Außerdem machte er sich große Sorgen um den „Kernbereichsschutz“, der die Bürger_Innen vor Eingriffen in ihre tiefste Privatsphäre schützen soll. Dieser sei nicht gegeben.

Der Datenschutzbeauftragte ist laut europäischem Recht mit einer Reihe an Kontrollbefugnissen auszustatten, die im Gesetz nicht vorgesehen sind. Hier sieht Müller das Gesetz bald vor dem Europäischen Gerichtshof liegen.

Viel Schaden, wenig Nutzen

Schumacher von der GdP betonte vor allem, dass das neue SOG nur wirksam ist, wenn die Polizei mit den nötigen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird. Dies sei aktuell nicht der Fall.

Als letzte Stellungnahme sprach Milz vom Hackspace über den sogenannten Staatstrojaner, welcher gezielt technische Sicherheitslücken ausnutze, um Personen auszuspähen. Hier muss lt. Milz dringend abgewogen werden zwischen dem Nutzen der Software und dem Schaden, der durch zurückgehaltene Sicherheitslücken entstehen kann.

„Für uns hat sich wieder einmal gezeigt, dass das Gesetz in dieser Form auf gar keinen Fall beschlossen werden darf.“ sagte Klara Kühn, Sprecherin des Bündnisses SOGenannte Sicherheit. „Schlimm genug, dass dieses Gesetz so tief in die Grundrechte eindringen will. Dass es aber wohl auch ein Fall für das Verfassungs- sowie das Europäische Gericht wird, zeigt wie viel Nachholbedarf es hier gibt.“